Entlastung unserer Kapitalanleger durch Mietverwaltung
Mietverwaltung
Als erfahrene Dienstleister übernehmen wir für Sie sämtliche Aufgaben im Rahmen eines Mieterwechsels, darunter die Wohnungsabnahmen und -übergaben. Wir führen die vollständige Korrespondenz mit Ihren Mietern und setzen bei Bedarf ausstehende Mietzahlungen durch. Darüber hinaus prüfen wir die Potenziale für Mieterhöhungen und erstellen präzise Betriebskostenabrechnungen.
Sollten Mängel an der Mietwohnung auftreten, übernehmen wir die Organisation eines Besichtigungstermins und holen fachgerechte Angebote für notwendige Instandsetzungsmaßnahmen ein. Zusätzlich gewährleisten wir die termingerechte Mietausschüttung nach Zahlungseingang und stellen Ihnen eine detaillierte Einnahmen- und Ausgabenrechnung für Ihr Sondereigentum zur Verfügung, die optimal auf Ihre steuerlichen Anforderungen abgestimmt ist.
Professionelle Mietobjektverwaltung – überlassen Sie die Verwaltung Ihres Mietobjektes den Profis
Mietobjektverwaltung
Ein Mietobjekt biete attraktive Renditen, kann aber mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden sein. Als Schnittstelle zwischen Ihnen, Ihren Mietern sowie Behörden und Dienstleistern übernehmen wir jegliche Kommunikation und die daraus entstehenden Aufgaben.
• Betreuung der Mieter in allen Belangen des Mietverhältnisses, Bearbeitung aller Mieteranfragen
• Abschluss, Änderung und Kündigung von Mietverträgen einschließlich der Abnahme und Übernahme der Wohnungen
• Aufsetzen des Mietvertrages
• Buchung und Überwachung der Mietzahlungen sowie des mit dem Mietverhältnis im Zusammenhang stehenden Zahlungsverkehrs
• Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Hauseigentümer aus den Mietverhältnissen zustehen
• Anlage und Überwachung der Mietkautionen inkl. Zinsnachweis
• Abrechnung der Kaution nach Auszug des Mieters
• Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten und Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen sowie der gesetzlichen Mieterhöhungsverlangen
• Ermittlung der jährlichen Betriebskosten, Abrechnung mit den Mietern und ggf. Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen
• Erstellung und Durchsetzung von Betriebskostenabrechnungen
• Abführung von Überschüssen an den Eigentümer
• Regelmäßige Begehung und Kontrolle der Objekte, Veranlassung und Kontrolle routinemäßiger und notwendiger Schönheitsreparaturen, Überwachung aller Verträge, Dienste und Leistungen Dritter
• Vergabe und Überwachung aller nötigen Reparaturen, Überwachung, Prüfung und Abnahme von Handwerkerarbeiten, Organisation und Vergabe notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an ausgewählte Fach- bzw. Handwerksunternehmen