Samt Immobilien GmbH

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Entlastung unserer Kapitalanleger durch Mietverwaltung

Mietverwaltung

Um Sie bei zusätzlichen Aufgaben und Pflichten als Vermieter zu entlasten, übernehmen wir für Sie Wohnungsabnahmen und -übergaben beim Mieterwechsel. Wir führen die Korrespondenz mit den Mietern oder mahnen eventuelle Mietrückstände an. Natürlich prüfen wir auch Mieterhöhungsmöglichkeiten und erstellen Ihre Betriebskostenabrechnung.

Hat Ihr Mieter Beschwerden, weil Mängel aufgetreten sind, vereinbaren wir mit ihm einen Besichtigungstermin und holen für den Fall einer Instandsetzungsmaßnahme entsprechende Angebote von Fachfirmen ein. Unsere Dienstleistung umfasst für Sie als Eigentümer die Mietausschüttung nach dem Mieteingang, sowie die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Hausabrechnung) des Sondereigentums für Ihre steuerliche Verwendung.

Mietobjektverwaltung – überlassen Sie die Verwaltung Ihres Mietobjektes den Profis

Mietobjektverwaltung

Mietobjektverwaltung – überlassen Sie die Verwaltung Ihres Mietobjektes den Profis

Ein Mietobjekt kann mit hoher Rendite begeistern und zugleich hohem Verwaltungsaufwand ernüchtern. Als Schnittstelle zwischen Ihnen und Ihren Mietern, Firmen und Behörden, kümmern wir uns um die Mieterbetreuung und alle damit verbundenen buchhalterischen Belange (Mietinkasso, Kreditoren-/Debitoren-Buchhaltung).

In unserer Zuständigkeit liegen Nebenkostenabrechnungen, die jährliche Hausabrechnung und eine Objektaufnahme in vollem Umfang. Vorhandene Verträge werden auf Wirtschaftlichkeit und Vollständigkeit geprüft. In Ihrem Auftrag übernehmen wir die Abnahme der Wohnung und auch die neue Übernahme.

Wir helfen bei der Durchführung der erforderlichen Maßnahmen, das Objekt zu erhalten. Wir überwachen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen und vergeben Aufträge dafür. Im Falle einer Sanierung oder technisch anspruchsvollen Maßnahmen organisieren wir qualifizierte Fachkräfte. Auch das Überwachen aller Verträge gegenüber Behörden und Ämtern fällt in unseren Tätigkeitsbereich, wie der Abschluss, die Überwachung und auch die Kündigung von Verträgen mit Hausmeistern, Wartungsfirmen und Lieferanten.

Wir nehmen die Mietzahlungen entgegen und kontrollieren die Mieteingänge. Bestehen Ansprüche des Eigentümers gegenüber dem Mieter, machen wir sie geltend und schalten ggf. einen erfahrenen Rechtsanwalt ein. Treten Versicherungsschäden auf, wickeln wir diese für Sie ab.

• Betreuung der Mieter in allen Belangen des Mietverhältnisses, Bearbeitung aller Mieteranfragen
• Bearbeitung von Schlüsselbestellungen
• Abschluss, Änderung und Kündigung von Mietverträgen einschließlich der Abnahme und Übernahme der Wohnungen
• Akquise mit Bonitäts- und Sozialprüfung von Mietinteressenten
• Aufsetzen des Mietvertrages
• Buchung und Überwachung der Mietzahlungen sowie des mit dem Mietverhältnis im Zusammenhang stehenden Zahlungsverkehrs
• Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Hauseigentümer aus den Mietverhältnissen zustehen
• Anlage und Überwachung der Mietkautionen inkl. Zinsnachweis
• Abrechnung der Kaution nach Auszug des Mieters
• Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten und Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen sowie der gesetzlichen Mieterhöhungsverlangen
• Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung
• Ermittlung der jährlichen Betriebskosten, Abrechnung mit den Mietern und ggf. Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen
• Erstellung und Durchsetzung von Nebenkostenabrechnungen
• Abwicklung des Zahlungsverkehrs und Erfassung aller Zahlungsvorgänge
• Erstellung von Teil- und Jahresabrechnungen in Form einer Einnahme-Überschuss-Rechnung für Eigentümer
• Abführung von Überschüssen an den Eigentümer
• Regelmäßige Begehung und Kontrolle der Objekte, Veranlassung und Kontrolle routinemäßiger und notwendiger Schönheitsreparaturen, Überwachung aller Verträge, Dienste und Leistungen Dritter
• Vergabe und Überwachung aller nötigen Reparaturen, Überwachung, Prüfung und Abnahme von Handwerkerarbeiten, Organisation und Vergabe notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an ausgewählte Fach- bzw. Handwerksunternehmen
• Prüfung des Versicherungsbedarfes sowie Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen, Abwicklung von Versicherungsschäden
• Abschluss erforderlicher Wartungsverträge und Überwachung der Wartung

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